Petition an: Christophe Darbellay, Präsident der CVP Schweiz
Ehe=Mann+Frau: Die Bezeichnung "Familienpartei" will verdient sein!
abgeschlossen
Ehe=Mann+Frau: Die Bezeichnung "Familienpartei" will verdient sein!
Neues zur Petition (28.02.2016): Die CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe ist leider hauchdünn gescheitert. Eine sehr knappe Mehrheit von 50,8 Prozent der Abstimmenden lehnte das Volksbegehren ab. Doch das Ständemehr mit 16,5 der 23 Standesstimmen kann als Erfolg verbucht werden und ist laut CVP "ein klares Zeichen für eine gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren". Die CVP werde sich deshalb weiterhin für das Begehren einsetzen. Auch ist das Ergebnis ein Zeichen dafür, dass das selbstverständliche Verständnis von Ehe als Verbindung von Mann und Frau abgesehen von den grossen Städten in den meisten Gegenden der Schweiz mehrheitsfähig ist.
Der knappe Ausgang zeigt aber auch, dass mit einem grösseren Engagement von Seiten der CVP ein Vollerfolg möglich gewesen wäre. Leider hat es die CVP wegen innerer Zerstrittenheit bis zuletzt versäumt, die Abstimmung als Gelegenheit zu nutzen, der nun anstehenden Initiative „Ehe für alle“ eine hohe Hürde in den Weg zu stellen. Eine so einfache Gelegenheit, die Definition der Ehe als „auf Dauer angelegte Verbindung von Mann und Frau“ in der Verfassung zu verankern, wird wohl kein zweites Mal kommen. Die CVP hat den Titel einer Familienpartei leider kaum verdient.
http://www.blick.ch/news/politik/das-meint-blick-zum-nein-zur-abschaffung-der-heiratsstrafe-vorwaerts-machen-id4739175.html
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/CVP-raeumt-Scheitern-der-Heiratsstrafe-Initiative-ein-27867597
Allen Unterstützern dieser Petition ein ganz herzliches Dankeschön für Ihre wertvolle Mithilfe. Trotz dem knappen Scheitern mit unserem gemeinsamen Anliegen bleiben wir an der Thematik dran und hoffen weiterhin auf wichtige Unterstützung.
Am 28. Februar 2016 findet die Volksabstimmung über die CVP-Initiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" statt. In erster Linie geht es dabei um die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei den Steuern und Sozialversicherungen. Die Vorlage der CVP enthält aber auch eine Definition der Ehe "als auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". Diese an sich selbstverständliche Definition wird bei Annahme der Initiative in der Bundesverfassung verankert. Doch genau wegen dieser Definition laufen linke und ultraliberale Kräfte sowie die Homo-Lobby Sturm gegen die CVP-Vorlage. Und das Schlimmste ist: Nicht einmal die CVP steht geschlossen hinter der Ehe-Definition.
Wir fordern darum die CVP dazu auf endlich ganz klar Farbe für die natürliche Ehe und Familie zu bekennen und ihrer Selbstbezeichnung als Familienpartei Taten folgen zu lassen. Die CVP soll all ihre verfügbaren Mittel mobilisieren und mit vereinter Kraft für ein "Ja" am 28. Februar 2016 kämpfen!
Die von der CVP ins Spiel gebrachte Definition der Ehe entspricht, wie die CVP immer wieder betont hat, der geltenden Rechtsprechung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 12). Sie entspricht aber ebenso der Natur der Sache und dem Alltagsverstand, weswegen es bisher nicht nötig war den Begriff der Ehe überhaupt näher zu definieren. Unter dem Druck der weltweit agierenden Homo-Lobby, die mit tatkräftiger Unterstützung des EU- und UNO-Establishments ihre Agenda durchsetzten will, haben jedoch in den letzten Jahren mehrere westliche Länder die sogenannte Homo-"Ehe" eingeführt. Von dieser Entwicklung ist auch die Schweiz nicht verschont, wie die laufende parlamentarische Initiative "Ehe für alle" zeigt. Es ist darum absehbar, dass die Befürworter der Homo-"Ehe" ein Nein zur CVP-Initiative als Einladung zum Frontalangriff auf die Ehe werten würden. Anderseits könnte ein klares Bekenntnis zur Ehe als Verbindung für Mann und Frau diesem Ansinnen zumindest vorläufig einen Riegel vorschieben.
Die Homo-Lobby und ihre linken und linksliberalen Verbündeten argumentieren völlig zu Unrecht mit dem Diskriminierungsverbot. Wenn das Zusammenleben homosexuell empfindender Menschen vom Staat nicht als Ehe anerkannt wird und nicht den gleichen Institutionenschutz geniesst wie die dauerhafte Verbindung von Mann und Frau, so wird hier niemand ungerecht zurückgesetzt. Der besondere Schutz der Ehe gilt nicht zuletzt der unersetzlichen Funktion, welche die Ehe als Keimzelle der Familie für Gesellschaft und Staat leistet. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist ganz einfach etwas ganz Anderes als eine gleichgeschlechtliche Beziehung. Hier irgendwelche Analogien herstellen zu wollen macht keinen Sinn. Zur Erinnerung:
-
In der Schweiz werden fast 80 Prozent aller Kinder in einer Ehe geboren. Homosexuelle Paare hingegen haben keinen eigenen Nachwuchs und können darum die wertvolle Funktion der Zukunftssicherung, die Ehepaare für Staat und Gesellschaft leisten, nicht erfüllen.
-
Auch ist es alles andere als sinnvoll homosexuelle Paare als Adoptiveltern zuzulassen, wie das die laufende Revision des Adoptionsrechts (vorläufig nur für den Fall der Stiefkindadoption) vorsieht. Denn Kinder brauchen, wie die Entwicklungspsychologie weiss (S. 179 ff.), für die Entwicklung ihrer eigenen (geschlechtlichen) Identität einen Vater und eine Mutter. Es gibt deutliche Hinweise aus der Forschung (S. 8-10), dass Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, in ihrer psychischen Entwicklung und ihrem späteren Lebenserfolg deutlich benachteiligt sind. Experimente in diesem Bereich sind ethisch nicht verantwortbar.
-
Schliesslich sind sowohl die homosexuelle Neigung wie auch homosexuelle Beziehungen äusserst instabile Phänomene (S. 2 ff.): Die Mehrheit der homosexuell empfindenden Menschen bekundet Mühe mit ihrer sexuellen Neigung. Auch sind schwul oder lesbisch empfindende Personen in ihrer physischen und psychischen Gesundheit generell stärker beeinträchtigt. Wieso der Staat Beziehungen, die auf fragwürdigen und schwankenden Empfindungen beruhen, deren Ursachen noch viel zu wenig erforscht sind, der Ehe gleichstellen sollte, lässt sich vernünftig nicht begründen. Dem gegenüber ist es empirisch mehrfach belegt (S. 178 f.), dass die verbindliche Gemeinschaft von Mann und Frau die relativ grösste Lebenszufriedenheit, sexuelle Zufriedenheit und Chance auf Treue beinhaltet.
Unter anderem aus den genannten Gründen ist es nicht angebracht den Begriff der Ehe auf andere Verbindungen auszuweiten. Gleiches soll mit gleichem Namen bezeichnet werden, Ungleiches hingegen hat keinen Anspruch darauf. All diese Argumente müssten der CVP Mut geben mit ihrer Ehe-Definition auf dem richtigen Kurs zu sein.
Unterzeichnen jetzt unsere Petition an CVP-Präsident Christophe Dabellay mit der Aufforderung sich mit allen Mitteln für ein "Ja" am 28. Feburar 2016 einzusetzen.
Mit der Unterzeichnung dieser Petition lösen Sie eine Email mit anbeistehendem Inhalt an den Präsidenten der CVP aus. Kopien der Email gehen an: Markus Hungerbühler, Leiter der Fachgruppe LGBT der CVP; Béatrice Wertli, Generalsekretärin CVP Schweiz; Daniel Piazza, Geschäftsführer CVP Schweiz.