Petition an: Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher
NEIN zu Abtreibungen in staatlichen Räumen
NEIN zu Abtreibungen in staatlichen Räumen
Aktualisierung 24.08.23: Abtreibungen in Krankenhäusern
Entgegen ihrer früheren Versprechen plant die Landesregierung nun doch eine Abtreibungspraxis direkt im Landeskrankenhaus Bregenz zu öffnen, anstatt im Personalheim. Unser Anschreiben wurde auf der rechten Seite entsprechend aktualisiert.
Weitere Informationen:
Private Abtreibungspraxis im LKH Bregenz (ORF Vorarlberg):
https://vorarlberg.orf.at/stories/3221214/
Der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (AKS Gesundheits GmbH) behauptet sich für das Wohl und die Gesundheit von Menschen einzusetzen, soll und will aber ab Mitte 2023 eine Abtreibungspraxis in den Räumlichkeiten der Krankenhausbetriebsgesellschaft betreiben.
In Vorarlberg gab es bisher einen Abtreibungsarzt und dieser geht mit dem Jahr 2023 in Pension.
Obwohl sich das Land Vorarlberg für den Lebensschutz ausspricht, kämpft die Landesregierung seit Sommer 2022 dafür, dass Kindstötungen auch nach der Pensionierung des einzigen Abtreibungsarztes in Vorarlberg möglich bleiben sollen. Dafür schrecken sie auch nicht vor der Verwendung staatlicher Räumlichkeiten zurück.
So hat Vorarlbergs Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher Ende des Jahres 2022 kundgetan, dass sie Räume im Personalheim des Landeskrankenhauses Bregenz Abtreibungsärzten zur Verfügung stellen will. Ein "JA" dafür erhielt sie von der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. (KHBG), welche die Betreibergesellschaft aller Landeskrankenhäuser im österreichischen Bundesland Vorarlberg ist und sich im völligen Besitz des Landes Vorarlberg befindet.
Der Aufsichtsrat der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen, die aus der Landes- und Gemeindepolitik, aus Gesundheitsexperten sowie aus Arbeitnehmervertretern besteht.
ÖVP-Landesrätin Martina Rüscher, MBA MSc (Vorsitzende)
Ehemaliger ÖVP-Landtagsabgeordneter RA Dr. Adolf Concin (Stv.)
Grüne-Landesrätin Katharina Wiesflecker
Mag. Karl Fenkart, Vermögensverwaltung Land Vorarlberg
Mag. Dr. Johannes Hohenauer, Geschäftsführer, Partner BDO Health Care Consultancy GmbH
ÖVP-Bürgermeister Götzis Christian Loacker
ÖVP-Bürgermeister Feldkirch Wolfgang Matt
+ 4 Arbeitnehmervertreter
Niemand in diesem Aufsichtsrat hat sich öffentlich zur Thematik geäußert. Ihr Schweigen kann somit als Zustimmung für die Pläne der Gesundheitslandesrätin gewertet werden.
Als Betreiber dieser Abtreibungspraxis im Personalheim hat sich der Ärzteverein AKS zur Verfügung gestellt, der sich laut seinen Statuten für die Förderung von Gesundheit einsetzt und bisher mehrheitlich auf Impfungen, Mundhygiene und psychologische Hilfe konzentriert hat. Laut ihrem Jahresbericht 2021 will der Verein auch eine moralische Vorreiterrolle einnehmen und "zum Wohl der künftigen Generationen beitragen". Im Jahr 2023 scheinen sie sich nun dafür entschieden zu haben, diese zukünftigen Generationen eher auszulöschen...
Der AKS wird, laut ihren Statuten, unter anderem von öffentlich rechtlichen Körperschaften subventioniert. Ihre restliche Finanzierung erhalten sie auf vielfältige Arten, darunter auch aus Mitgliedsbeiträgen.
Fragen Sie bei Gelegenheit Ärzte in ihrem Bekanntenkreis, ob diese beim AKS Mitglied sind, ob es eine Abstimmung gab, und wenn ja: ob diese für oder gegen die Pläne gestimmt haben.
Entscheidungstragend im Vereinsvorstand agieren folgende Ärzte und unterstützende Personen:
Präsident MR Dr. Harald Schlocker
Vizepräsidentin Prim. Priv.-Doz. Dr. Edda Haberlandt
2. Vizepräsident MR Dr. Guntram Hinteregger
Finanzreferent Dr. Hans Gasser
Schriftführer Priv.-Doz. Dr. Emanuel Zitt, MD, ESENeph, FASN
Weitere Vorstandsmitglieder
Dr. Paul Rubner, Neurologie
Dr. Bernhard Jochum, Pädiatrie
Prim. Dr. Michael Rohde, Gynäkologie
Prim.a.D. Dr. Hans Concin, Gynäkologe
Dr. Isabella Mutinelli, Arbeitsmedizin
Dr. Susanne Bauer, Kinder- und Jugendpsychiatrie
Dr. Harald Geiger, Kinder- und Jugendheilkunde
Beiräte
Dir. Mag. Gert Fenkart, ehemaliger Direktor Revisionsverband der Raiffeisenlandesbank
Dir. Alexander Meier
Eine Mehrheit dieser Personen hat sich dafür eingesetzt, im selben Gebäude Kindstötungen zu ermöglichen, in denen sich auch ein Stillcafé und eine Babyklappe befinden, was die Gesamtsituation umso makaberer macht.
Der Missbrauch von Räumen im Besitz des Landes Vorarlberg für Kindstötung ist ein Missbrauch unserer Steuergelder.
Fordern Sie noch heute Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher dazu auf, ihr Vorhaben zu unterlassen! Nein zur Verwendung staatlicher Räumlichkeiten für Abtreibungen! Abtreibung ist keine Staatsaufgabe!
Weitere Informationen:
Abtreibungspraxis: Standort für Rüscher optimal (ORF Vorarlberg):
https://vorarlberg.orf.at/stories/3190146/
Wo künftig Abtreibungen stattfinden (vol.at):
https://www.vol.at/wo-kuenftig-abtreibungen-stattfinden/7801606
Neuer Standort für Abtreibungspraxis in Bregenz (ORF):
https://vorarlberg.orf.at/stories/3186580/
Das sagt der Abtreibungsarzt zur neuen Lösung (vol.at):
https://www.vol.at/das-sagt-der-abtreibungsarzt-zur-neuen-loesung/7804168
Statuten (AKS Gesundheit):
https://www.aks.or.at/wp-content/uploads/2021/10/Vereinsstatuten.pdf
Unsere Geschichte (AKS Gesundheit):
https://www.aks.or.at/ueber-aks/die-geschichte-der-aks-gesundheit/
Die Vereinsstruktur (AKS Gesundheit):
https://www.aks.or.at/aks-verein/vereinsstruktur/
Jahresbericht 2021 (AKS Gesundheit):
https://www.aks.or.at/wp-content/uploads/2022/05/20220503_Jahresbericht_A3_2021.pdf
Unsere Partner (Stillcafé und Elternakademie):
https://stillcafeundelternakademie.at/unsere-partner
Unsere Sponsoren (Stillcafé und Elternakademie):
https://stillcafeundelternakademie.at/unsere-sponsoren
Unternehmensstruktur (Vorarlberger Landeskrankenhäuser):
https://www.landeskrankenhaus.at/gesundheitsunternehmen/unternehmen/unternehmensstruktur-1#download1
Babyklappe in Krankenhaus-Nähe installiert (Vorarlberger Landeskrankenhäuser):
https://www.landeskrankenhaus.at/gesundheitsunternehmen/standorte/lkh-bregenz/babyklappe
Landesrecht konsolidiert Vorarlberg: Gesamte Rechtsvorschrift für Landesverfassung, Fassung vom 17.01.2023 (Rechtsinformationssystem des Bundes):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000001