EU will unseren Schulen Gender-Ideologie aufzwingen

Petition an: die deutschen, österreichischen und luxemburgischen EU-Abgeordneten

 

EU will unseren Schulen Gender-Ideologie aufzwingen

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Neues zur Petition (17.09.2015): Laut aktualisiertem Abstimmungsprotokoll des EU-Parlamentes (siehe Seite 165-167) haben die beiden CDU-Abgeordneten Rainer Wieland und Dr. Ingeborg Gräßle aufgrund von Protesten besorgter Bürger ihr "Ja" zum Rodrigues-Bericht zurückgenommen und nachträglich in ein "Nein" umändern lassen. Dies zeigt, dass Bürgerproteste in entsprechendem Umfang durchaus ernst genommen werden. Nochmals ein herzliches Dankeschön an alle, die bei dieser Petition durch Unterzeichnung und Weiterverbreitung beigetragen haben.


Neues zur Petition (09.09.2015): Leider hat nun das EU-Parlament am 9. September 2015 den "Rodrigues-Bericht" mehrheitlich angenommen. Es stimmten 408 Abgeordnete für den Bericht, 236 stimmten dagegen, bei 40 Enthaltungen.

Das Abstimmungsverhalten Ihres EU-Abgeordneten finden Sie unter: http://www.votewatch.eu/en/term8-empowering-girls-through-education-in-the-eu-motion-for-resolution-vote-femm-committee-resolution.html

Dankenswerterweise haben die meisten EU-Abgeordneten von CDU/CSU den Bericht abgelehnt. Auch die EU-Abgeordneten von AfD, ALFA, Familienpartei, ÖDP, sowie die österreichischen EU-Abgeordneten von ÖVP und FPÖ stimmten vorbildlicherweise geschlossen dagegen. "Linke und liberale" EU-Abgeordnete von SPD, SPÖ, FDP, Grünen, Neos, usw. stimmten für den Rodrigues-Bericht und somit gegen die Anliegen unserer Petition.


Neues zur Petition (08.09.2015): Aufgrund der aktuellen Flüchtlingskrise wurde der Abstimmungszeitpunkt über den Rodrigues-Bericht auf morgen, den 09.09.2015 (voraussichtlich ungefähr 14 Uhr) verschoben. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


Am 8. September 2015 wird das EU-Parlament über den „Rodrigues-Bericht“ abstimmen. Der Bericht erweckt auf den ersten Blick den Anschein, sich dem an und für sich löblichen Ziel der Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union zu widmen. Erst auf den zweiten Blick und nach genauerem Durchlesen offenbaren sich die weiteren Absichten des Berichtes: Es sollen die Rechte von Eltern in der Erziehung ihrer Kinder weiter beschnitten und eingeschränkt werden, indem die Gender-Ideologie EU-weit verstärkt in den Schulunterricht aufgenommen werden soll:

1. Der Bericht fordert "Sexualerziehung im Rahmen ihrer Lehrpläne für alle Schüler der Primar- und Sekundarstufe obligatorisch zu machen" - also für alle 6-jährigen Schüler ab der 1. Klasse Grund- bzw. Volksschule (Punkt 29).

2. Der Bericht fordert fächerübergreifende Bewusstseinsförderung für Mädchen in Bezug auf ihren Körper (Punkt 30). Dies beinhaltet nach gewöhnlicher EU-Diktion auch die massive Forcierung von kostenlosen Abtreibungsmöglichkeiten.

3. Der Bericht fordert die Aufnahme von "LGBTI-Themen in die Lehrpläne" unter dem Deckmantel der „Bekämpfung des Mobbings und der Belästigung Homosexueller und Transsexueller“ (Punkt 31).

4. Der Bericht ermutigt Mädchen und Jungen, sich ungeachtet geschlechtsspezifischer Stereotype für alle Fächer gleichermaßen zu interessieren. Dieser Appell, sowie die Forderung an die „beteiligten Personen, auch in Zukunft genug Mittel für diese wirksamen Aktivitäten bereitzustellen erinnern an Zwang, Bevormundung, Restriktion und Indoktrination (Punkt 32).

5. Der Bericht fordert die Autoren und Verleger von Unterrichtsmaterialien nachdrücklich auf, [...] Beratung durch Experten für Gleichstellungsfragen und gleichstellungsorientierte Betreuung bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien beizuziehen. Es wird also indirekt gefordert, ältere Schulbücher durch neue (genderkonforme) Schulbücher zu ersetzen (Punkt 40).

6. Ein weiterer Punkt im Bericht, der mit etwas Skepsis betrachtet werden kann ist Punkt 21. Es wird dort die Vermittlung der Landessprache, nur für Migrantinnen und ihre Familien gefordert. Im Umkehrschluss müssten also männliche Migranten für Kurse bezahlen. Diesem Punkt zufolge fordert der Bericht also nicht Geschlechtergerechtigkeit ein, sondern ist klar diskriminierend gegenüber Männern (und Jungen).

Aus den aufgezählten Punkten geht hervor, dass der Rodrigues-Bericht das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder missachten, untergraben und kippen will.

Außerdem verstößt der Rodrigues-Bericht gegen das Subsidiaritätsprinzip der EU. Das Subsidiaritätsprinzip, festgelegt im Artikel 5 des EU-Vertrages, garantiert Zuständigkeit, Kompetenz und Gestaltungsmöglichkeiten der EU-Mitgliedsstaaten in wichtigen Bereichen wie beispielsweise der Erziehung und der Bildung.

Des Weiteren verstößt dieser Bericht gegen mehrere internationale Verträge und Abkommen, gegen die jüngste UN-Resolution zum Schutze der Familie (Art. 10; Art. 12), gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 26; Art. 30), gegen die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 2; Art. 18), gegen das erste Zusatzprotokoll der Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 2) und gegen den Artikel 14 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Zusammengefasst ist dieser Bericht ein Angriff auf die natürliche Familie sowie auf die Rechte eines jeden einzelnen Kindes in der EU.

Durch die Unterzeichnung dieser Petition wird nebenstehende E-Mail an wichtige “Schlüssel-Abgeordnete” des EU-Parlamentes gesendet. Die EU-Abgeordneten werden gebeten, den "Rodrigues-Bericht" am 8. September 2015 entweder abzulehnen oder nur in einer möglichst abgeschwächten, alternativen Formulierung, aus der die oben angeführten Unpässlichkeiten entfernt wurden, zuzustimmen.

Nur mit einem starken, von vielen Bürgern unterstützen Zeichen, können wir es zum wiederholten Mal schaffen, eine Mehrheit gegen die zunehmende Durchdringung der EU-Politik durch die Gender-Ideologie zu erreichen und ein starkes Zeichen für Leben, Familie und Freiheit zu setzen. Dank der Unterstützung vieler tausender aktiver Bürger konnten wir in der Vergangenheit bereits ähnliche Berichte (Estrellabericht und Zuberbericht) verhindern. Setzen wir gemeinsam ein starkes Zeichen und sagen wir NEIN zu diesem verfälschten, sehr aufdringlichen und über das Ziel hinausschießenden Berichtes, indem Sie

  1. JETZT die Petition unterzeichnen
  2. selbstständig eine E-Mail oder einen Brief an Ihre EU-Abgeordneten schicken
  3. diese Petition in den sozialen Medien teilen

Weitere Informationen:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-2015-0206+0+DOC+XML+V0//DE&language=de

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Stoppen Sie bitte den Rodrigues-Bericht: Subsidiaritätsprinzip und Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder achten!

Sehr geehrte Abgeordnete des EU-Parlamentes,

Wieder einmal steht im EU-Parlament ein Bericht zur Abstimmung, der die Rechte von Eltern einschränkt. Am kommenden Dienstag, den 8. September 2015 werden Sie über den „Bericht über die Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union“, eingebracht von der portugiesischen EU-Abgeordneten Liliana Rodrigues, abstimmen.

Der Bericht „Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union“ verstößt gegen Europäische und internationale Verträge und Abkommen:

  1. Der Rodrigues-Bericht missachtet das vorrangige Recht der Eltern, frei und unabhängig über die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu entscheiden (UN-Resolution zum Schutze der Familie - Art. 10; Art. 12 sowie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Art. 26-3; Art. 30)
  2. Der Rodrigues-Bericht missachtet das Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit, weil Eltern, Kinder, Lehrer und Schulbuchautoren in ihrer Meinungs- und Glaubensfreiheit massiv beschnitten werden (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Art. 18; Art. 26; Art. 30)
  3. Der Rodrigues-Bericht missachtet, dass „das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormundes oder seiner Familienangehörigen geschützt“ werden soll (UN-Kinderrechtskonvention - Art. 2; Art. 18)
  4. Der Rodrigues-Bericht missachtet Artikel 2 (Zusatzprotokoll) der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Niemandem darf das Recht auf Bildung verwehrt werden. Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“
  5. Der Rodrigues-Bericht missachtet Artikel 14 Abs. 3 (eventuell auch Art. 24) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: „Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.“

Außerdem stellt der „Rodrigues-Bericht“ eine klare Verletzung des Subsidiaritätsprinzips dar, welches als grundlegendes Prinzip im Artikel 5 des EU-Vertrages festgelegt ist und besagt, dass die Verantwortung in der Bildungspolitik den Mitgliedsstaaten obliegt.

Deshalb bitte ich Sie eindringlichst, den "Rodrigues-Bericht" entweder abzulehnen oder nur einer möglichst abgeschwächten, alternativen Formulierung, aus der die betreffenden Unpässlichkeiten entfernt wurden, zuzustimmen.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft und Weisheit für Ihre Arbeit! Wir zählen auf Sie!

[Il tuo nome]

Stoppen Sie bitte den Rodrigues-Bericht: Subsidiaritätsprinzip und Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder achten!

Sehr geehrte Abgeordnete des EU-Parlamentes,

Wieder einmal steht im EU-Parlament ein Bericht zur Abstimmung, der die Rechte von Eltern einschränkt. Am kommenden Dienstag, den 8. September 2015 werden Sie über den „Bericht über die Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union“, eingebracht von der portugiesischen EU-Abgeordneten Liliana Rodrigues, abstimmen.

Der Bericht „Stärkung von Mädchen durch Bildung in der Europäischen Union“ verstößt gegen Europäische und internationale Verträge und Abkommen:

  1. Der Rodrigues-Bericht missachtet das vorrangige Recht der Eltern, frei und unabhängig über die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu entscheiden (UN-Resolution zum Schutze der Familie - Art. 10; Art. 12 sowie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Art. 26-3; Art. 30)
  2. Der Rodrigues-Bericht missachtet das Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit, weil Eltern, Kinder, Lehrer und Schulbuchautoren in ihrer Meinungs- und Glaubensfreiheit massiv beschnitten werden (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Art. 18; Art. 26; Art. 30)
  3. Der Rodrigues-Bericht missachtet, dass „das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormundes oder seiner Familienangehörigen geschützt“ werden soll (UN-Kinderrechtskonvention - Art. 2; Art. 18)
  4. Der Rodrigues-Bericht missachtet Artikel 2 (Zusatzprotokoll) der Europäischen Menschenrechtskonvention: „Niemandem darf das Recht auf Bildung verwehrt werden. Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“
  5. Der Rodrigues-Bericht missachtet Artikel 14 Abs. 3 (eventuell auch Art. 24) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: „Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.“

Außerdem stellt der „Rodrigues-Bericht“ eine klare Verletzung des Subsidiaritätsprinzips dar, welches als grundlegendes Prinzip im Artikel 5 des EU-Vertrages festgelegt ist und besagt, dass die Verantwortung in der Bildungspolitik den Mitgliedsstaaten obliegt.

Deshalb bitte ich Sie eindringlichst, den "Rodrigues-Bericht" entweder abzulehnen oder nur einer möglichst abgeschwächten, alternativen Formulierung, aus der die betreffenden Unpässlichkeiten entfernt wurden, zuzustimmen.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft und Weisheit für Ihre Arbeit! Wir zählen auf Sie!

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