Handel mit Embryonen verhindern!

Stoppt die menschenfeindlichen Pläne der EU:

 

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Das EU-Parlament hat eine Verordnung verabschiedet, die menschliche Embryonen und Föten als "Substanzen menschlichen Ursprungs" zum Handel freigeben soll. Aber noch können wir diese Verordnung stoppen.

Ursprünglich sollte diese Verordnung zu "Substanzen menschlichen Ursprungs" gar nicht von Embryonen und Föten handeln. Sie sollte lediglich die Gesetze bezüglich Blutspenden und Ähnlichem vereinheitlichen. Die EU-Kommission legte dem Parlament einen entsprechenden Entwurf vor.

Das EU-Parlament allerdings fügte Embryonen und Föten - also ungeborene Kinder - zur Liste der "Substanzen menschlichen Ursprungs" hinzu. Und macht sie damit zur Handelsware.

Diese Verordnung stellt ungeborene Kinder auf dieselbe rechtliche Stufe wie eine Speichelprobe. Sie spricht ihnen jegliche Menschenwürde ab.

Damit dürften Forscher in Zukunft menschliche Embryonen kaufen, verkaufen und sogar gentechnisch verändern, wie sie es mit Mäusen und Ratten tun. Die Universität von Regensburg züchtet zum Beispiel Mäuse, die unter UV-Licht rot leuchten. Dasselbe wäre dann mit menschlichen Embryonen erlaubt. Und früher oder später fände sich ein Forscher, der es tatsächlich täte.

Das EU-Parlament will Embryonen und Föten zu bloßen "Substanzen" herabstufen. Aber noch können wir verhindern, dass diese menschenfeindliche Verordnung tatsächlich in Kraft tritt. 

Als nächste Schritte im EU-Gesetzgebungsverfahren geht die Verordnung an den Ministerrat und die EU-Kommission. Wir müssen erreichen, dass der Rat die Änderungen ablehnt, die das EU-Parlament eingebracht hat. 

Wir haben nur wenig Zeit, um diese Verordnung noch aufzuhalten. Deshalb richten wir diese dringende Petition an die deutsche Bundesregierung und fordern sie auf, sich im Ministerrat und in der EU-Kommission gegen den Handel mit menschlichen Embryonen und Föten auszusprechen. 

Bitte unterzeichnen Sie die Petition und verbreiten Sie sie weiter. Wir brauchen so viele Unterschriften wie möglich, so schnell wie möglich, um zu verhindern, dass Brüssel ungeborene Menschen zur Handelsware macht.


Weitere Informationen:

Der ursprüngliche Entwurf der Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0338

Die Änderungen, die das EU-Parlament vorschlägt:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0299_DE.html

Gemeinsame Stellungnahme  des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Kommission der Bischofskonferenzen in der Europäischen Union (COMECE):  
https://www.comece.eu/wp-content/uploads/sites/2/2023/09/Statement-12092023-COMECE-KBB-Joint-statement-on-SoHO-Regulation-EP-vote-DE.pdf

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Embryonen sind keine Handelsware

Sehr geehrter Herr Nehammer, 

sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung Österreich!

Ich schreibe Ihnen bezüglich des Entwurfs der EU für eine „Verordnung über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmten Substanzen menschlichen Ursprungs.“

Nach dem Änderungsvorschlag des EU-Parlaments würde diese Verordnung auch menschliche Embryonen und Föten als „Substanz menschlichen Ursprungs“ behandeln. 

Menschliche Embryonen und Föten können sich jeweils zu einem ganzen Menschen entwickeln. Ein Embryo ist nicht dasselbe wie ein Beutel Spenderblut. Bitte stellen Sie sicher, dass diese wichtige Unterscheidung in der EU-Gesetzgebung gewahrt bleibt.

Menschliche Embryonen und Föten dürfen weder zur Handelsware werden, noch dürfen Forscher an ihnen experimentieren wie an Zellkulturen.

Bitte sprechen Sie sich in der EU-Kommission und im Europäischen Rat entschieden gegen diesen Vorschlag aus.

Hochachtungsvoll

[Ihr Name]

Embryonen sind keine Handelsware

Sehr geehrter Herr Nehammer, 

sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung Österreich!

Ich schreibe Ihnen bezüglich des Entwurfs der EU für eine „Verordnung über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmten Substanzen menschlichen Ursprungs.“

Nach dem Änderungsvorschlag des EU-Parlaments würde diese Verordnung auch menschliche Embryonen und Föten als „Substanz menschlichen Ursprungs“ behandeln. 

Menschliche Embryonen und Föten können sich jeweils zu einem ganzen Menschen entwickeln. Ein Embryo ist nicht dasselbe wie ein Beutel Spenderblut. Bitte stellen Sie sicher, dass diese wichtige Unterscheidung in der EU-Gesetzgebung gewahrt bleibt.

Menschliche Embryonen und Föten dürfen weder zur Handelsware werden, noch dürfen Forscher an ihnen experimentieren wie an Zellkulturen.

Bitte sprechen Sie sich in der EU-Kommission und im Europäischen Rat entschieden gegen diesen Vorschlag aus.

Hochachtungsvoll

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